Samstag, 30. Juli 2011

Schaden durch Demo


In Großstädten finden Demonstrationen nicht nur zu besonderen Anlässen wie dem 1. Mai statt. Gerade KFZ-Halter fragen sich vor einer Demo, wer für die Kosten aufkommt, sollte das KFZ beschädigt werden. Die Frage, "Schaden durch Demo - Wer zahlt?", ist grundsätzlich berechtigt. Vorweg darf gesagt werden, dass die Voraussetzung, um den Schaden ersetzt zu bekommen, das Vorhandensein einer Teilkasko- beziehungsweise Vollkaskoversicherung ist.

Welche KFZ-Versicherung für den Schaden aufkommt, hängt von der Art des Schadens ab. Wird ein Auto angezündet und brennt aus, ist dies ein Schadensbild, welches von der Teilkaskoversicherung übernommen wird. Begründet ist diese Übernahme darin, dass in Teilkaskoversicherung der Schutz beziehungsweise die Übernahme von Brand- und Explosionsschäden enthalten ist. Wird das Fahrzeug durch Pflastersteine oder andere Gegenstände beschädigt, ist die Teilkaskoversicherung nicht eintrittspflichtig. Bei den sogenannten "mutwilligen Zerstörungen" ist ein Vorhandensein einer Vollkaskoversicherung notwendig, um den Schaden ersetzt zu bekommen. In der Vollkaskoversicherung ist die Teilkaskoversicherung enthalten, sodass Schäden, die in den Bereich der Teilkasko fallen, übernommen werden.

Bei der Frage Schaden durch Demo - Wer zahlt? ist nicht grundsätzlich auf die Eintrittspflicht der Versicherungen zu vertrauen. Ein besonderer Fall tritt ein, wenn die Beschädigungen bei inneren Unruhen verursacht wurden. Demonstrationen können zu dem Zeitpunkt zu inneren Unruhen ausufern, wenn die Zahl der beteiligten Personen so gewaltig ist, dass die Rechtsordnung infrage gestellt ist. Allerdings tritt ein solcher Fall selten ein und ist bei gewöhnlichen Demonstrationen wie zum 1. Mai, Protesten gegen Nationalsozialisten oder sonstigen Anlässen kaum zu erwarten. Ein Beispiel für innere Unruhen wäre die Situation, die sich im Frühjahr in Ägypten zugetragen hat.

Wer nur über eine KFZ-Haftpflichtversicherung verfügt, ist auf die Festnahme der schadenverursachenden Person angewiesen. Dies gilt auch, wenn eine Teilkaskoversicherung besteht, das Schadensbild jedoch einer mutwilligen Zerstörung zuzuordnen ist. Auch wenn die Teilkaskoversicherung oder die Vollkaskoversicherung eintritt, trifft der Schaden den Versicherungsnehmer. Bei mutwilligen Zerstörungen am Fahrzeug durch Dritte, wie es bei einer Demo der Fall ist, erhöht sich der Schadenfreiheitsbetrag des Versicherungsnehmers. So ist der Schaden doppelt ärgerlich.

Wird ein KFZ bei einer Demo beschädigt, sollte der Halter den Schaden zur Anzeige bringen. Hierfür ist es ratsam, eine Skizze zu erstellen, um die Standposition und die Situation genau darlegen zu können. Zudem müssen Fotos angefertigt werden, die den Standort des Wagens sowie die am Wagen verursachten Schäden genau dokumentieren. Die Skizze und die Fotos werden nicht nur bei der Anzeigenerstellung der Polizei überreicht, sondern auch im Falle einer Eintrittspflicht der KFZ-Versicherung überreicht. Bei anstehenden Demonstrationen sollte ein KFZ-Halter schon aus Rücksicht auf seinen Schadenfreiheitsrabatt möglichst versuchen, sein KFZ in sicherer Umgebung abzustellen, damit die Frage Schaden durch Demo - Wer zahlt? nicht erst aufkommt. Die sinnvollste Lösung ist sicherlich das Abstellen in einer Garage. Ist diese nicht vorhanden, ist das Parken in einer Seitenstraße zu empfehlen. Die Frage Schaden durch Demo - Wer zahlt? kann übrigens auf Schäden ausgeweitet werden, die bei Unruhen nach einem Fußballspiel entstehen. Hier gelten dieselben Voraussetzungen wie bei Demonstrationsschäden. Dies gilt auch, wenn das Fahrzeug auf dem Stadiongelände oder auf zum Stadiongelände gehörenden Parkplätzen beschädigt wird.