Mittwoch, 13. August 2014

Autounfall ohne Gurt - Bin ich dann versichert

Wenn man einen Autounfall ohne Gurt verursacht, ist das einerseits gefährlich für die Gesundheit aller Insassen. Andererseits riskiert man auch seinen Versicherungsschutz, denn nur wenn man angeschnallt ist, ist man auch richtig versichert.

Nur mit Gurt vom vollen Versicherungsschutz profitieren

Viele empfinden es als nervig, den Gurt im Auto anzulegen. Jedoch ist dies lebensnotwendig, falls es zu einem Unfall kommt. Das beweisen viele Statistiken. Demnach haben viele Insassen nur durch das Anlegen vom Gurt überleben können. Außerdem wurde belegt, dass ein Gurt mehr positive als negative Auswirkungen aufweist, wenn der Fall eines Unfalls eintritt. Es gibt zwar auch Unfälle, bei deinen der Gurt schädliche Folgen verursachte. Jedoch kommen solche Beispiele nur zu ungefähr einem Prozent vor, weshalb die Wahrscheinlichkeit, durch einen Gurt schlechte Auswirkungen zu erleiden, sehr gering ist. Crashtests beweisen, dass ein Gurt bereits bei einer relativ geringen Geschwindigkeit von 30 km/h die Fahrzeuginsassen schützt. Deshalb ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass man sich anschnallen muss. Wenn man einen Unfall hat, ohne dass man einen Gurt angelegt hat, hat man eine Mitschuld an den eigenen Verletzungen. Das haben mehrere Gerichte entschieden. Dies kann zu Abzügen bei der Entschädigung durch die Versicherung führen. Wenn die Verletzung besonders schwerwiegend sind, kann das sogar dafür sorgen, dass man finanziell ruiniert ist.

Autounfall ohne Gurt kann enorme Kosten verursachen

Wer einen Unfall ohne Gurt erleidet, muss in Kauf nehmen, dass er die Krankenhauskosten teilweise aus selbst bezahlen muss. Wenn ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht, kann es gekürzt werden. Voraussetzung ist, dass nachgewiesen wird, dass kein Gurt angelegt wurde.

Ausnahmen, sich abzuschnallen

Grundsätzlich gilt die Gurtpflicht, wenn ein Unfall statt findet. Wenn dies nicht beachtet wird, wirkt sich das meist negativ auf die Versicherungsleistung aus. Wichtig ist dabei, ob das Anlegen des Gurtes Verletzungen verhindern hätte können. Außerdem wird geprüft, ob Verletzungen weniger schwer ausgefallen wären. Nicht immer muss man mit einer Kürzung der Entschädigung von der Versicherung rechnen, denn es gibt einige Ausnahmen, bei denen es erlaubt ist, den Gurt abzulegen. So wurde zum Beispiel vom Bundesgerichtshof zu Gunsten einer Autofahrerin entschieden. Diese hatte eine Panne auf der Autobahn und löste ihren Gurt, um auszusteigen. Dabei wurde sie von einem anderen Fahrzeug gerammt. Weil es aber ihre Pflicht war, sich aus dem Wagen zu begeben und hinter die Leitplanke zu stellen, um sich zu schützen, trägt sie keine Mitschuld an ihren Verletzungen durch den Aufprall.