Samstag, 2. April 2011

Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs

Wer ein neues Kraftfahrzeug erwirbt, muss dieses zuerst einer behördlichen Prüfung unterziehen lassen, ehe man dafür ein Kennzeichen erhält - darunter versteht man eine Neuzulassung. Nicht zugelassene Fahrzeuge können die Verkehrssicherheit beeinträchtigen und haben daher auf unseren Straßen nichts verloren. Beim Erwerb eines Neuautos ist das aber auch in der Regel kein Problem. Neu zuzulassen sind aber auch gebrauchte Fahrzeuge, eigentlich handelt es sich hier um eine Wiederanmeldung.Wenn Sie sich also vorab bei einer Behörde über die benötigten Dokumente informieren, sollten Sie diesem Unterschied Berücksichtigung schenken um keine Verzögerungen zu riskieren.

Dort, wo Sie ihren Hauptwohnsitz haben, finden Sie die zuständige Zulassungsstelle für eine Neuzulassung. Auch variiert es regional etwas beim Bedarf der genauen Unterlagen. Fragen Sie also direkt nach, aber auch die Versicherung Ihres Vertrauens wird Sie dabei unterstützen. Bei der Zulassungsstelle haben Sie verschiedene Unterlagen einzubringen. Der Nachweis einer aufrechten Versicherung ist unumgänglich. Seit März 2008 stellen die Versicherungsanstalten nicht mehr auf Papier Bestätigungen über die vorhandene Deckung aus, sondern verwenden die sog. "eVB" (die elektronische Versicherungsbestätigung). Außerdem dient die Zulassung der Identifierung des Besitzers, d.h. Sie müssen den Personalausweis oder Reisepass und eine Meldebestätigung vorlegen. Aus letzterem ergibt sich auch die behördliche Zuständigkeit. Ausländische Mitbürger bedürfen natürlich auch noch der Aufenthaltsbewilligung. Weiter muss man die Zulassungscheinigung vorlegen. Diese enthält wichtige Identifizierungsdaten zum Fahrzeug (früher "Fahrzeugbrief") genannt. Dieser dient auch ständig als Nachweis über das Eigentum am Fahrzeug.

Wie oben angesprochen, müssen Sie auch für ein gebrauchtes Fahrzeug die Neuzulassung beantragen. Für die Gebrauchtfahrzeuge erhalten Sie einen sog. Fahrzeugschein oder KFZ-Schein. Der enthält wichtige technische und persönliche Daten und muss deshalb bei Fahrzeugkontrollen immer vorgelegt werden können. Auch das Ergebnis einer Abgasuntersuchung ist der Behörde bei der Neuzulassung in Form eines Dokumentes zu übermitteln. Nicht zuletzt die so gut wie jedem geläufige Hauptuntersuchung, umgangssprachlich als "HU" bezeichnet, ist beim älteren Semester nachzuweisen.

In jedem Fall muss man eine aufrechte Bankverbindung nennen können, damit die laufende KFZ-Steuer abgebucht werden kann. War das Fahrzeug vorübergehend auf niemanden angemeldet, ist auch die Abmeldebestätigung des letzten Besitzers notwendig. Wenn es sich um dieselbe Zulassungsstelle handelt, bringen Sie dieser auch das alte Nummernschild mit.