Freitag, 1. April 2011

Selbstbeteiligung

Im Rahmen der Versicherungen ist die Kfz-Versicherung eine Pflichtversicherung, zu deren Abschluss Sie verpflichtet sind. Erhältlich ist diese Form der Versicherung bei mehreren deutschen Versicherungsgesellschaften, die recht unterschiedliche Beträge für abgeschlossene Verträge verlangen. Dabei sind die verschiedensten Tarifmodelle teilweise mit Selbstbeteiligung ausgearbeitet worden, so dass Sie die unterschiedlichsten Fahrzeugklassen beziehungsweise Modelle versichern können. Dabei wird außerdem der Zustand der jeweils zu versichernden Fahrzeuge berücksichtigt, was sich zugleich auf die Berechnung der Beitragshöhen auswirkt. Außerdem spielen das Gebiet, in dem das Fahrzeug bewegt wird, und der Fahrer mit seinen Rahmenbedingungen eine große Rolle.

Eine wichtige Rolle bei der Berechnung der Beiträge spielt die Selbstbeteiligung, bei der oft auch von einem Selbstbehalt oder einer Kostenbeteiligung gesprochen wird. Dieser Beitrag wird für den Versicherungsnehmer als sein Anteil einmal zur Zahlung fällig, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist. Je nach abgeschlossenem Vertrag kann es zu einer jährlichen Zahlung kommen. Andererseits ist es möglich, dass im Rahmen der Selbstbeteiligung eine Summe für jeden Schadensfall zu zahlen ist. Für diesen Betrag ist entweder eine gesetzliche oder eine vertragliche Vereinbarung gegeben. Darin wird zwischen einem prozentualen und absoluten Anteil unterschieden. Alle Summen, die über dem Wert der Selbstbeteiliung liegen, werden von den Versicherungen getragen. Dies ermöglicht einer Versicherung günstigere Prämien anzubieten.

Die Beiträge für die Versicherung können in unterschiedlichen Abständen gezahlt werden. Jedoch gilt dabei zu beachten, dass eine höhere Anzahl von Raten die Versicherung verteuert. Änderungen können sich außerdem ergeben, wenn Unfallstatistiken aktualisiert werden, wobei Typ- oder Regionalklassen angepasst werden. Auf diese Weise verändert sich die Höhe der Beiträge, so dass Sie eine jährliche Überprüfung des Tarifes vornehmen sollten.

Außerdem ist es möglich, den bereits vorhandenen Schutz der Versicherung in Verbindung mit der Selbstbeteiligung zu erweitern. Sie haben so die Gelegenheit zum Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung. Inzwischen wurde die Möglichkeit eingeräumt, dass die Versicherung jährlich am 30.11. gekündigt werden kann. So können Sie sich jedes Jahr auf das Neue aussuchen können, welche Versicherung Sie mit wie viel Selbstbeteiligung abschließen.