Samstag, 30. Juli 2011

Wildschaden - Wer zahlt den schaden am Auto


Fast jeder Autofahrer, der hin und wieder in der Nacht auf Landstraßen unterwegs ist, kennt das: Hasen, Rehe, Hirsche oder Wildschweine laufen oder springen quer über die Fahrbahn, ohne sich um herannahende Fahrzeuge zu scheren. Und dann kann es passieren, dass eines der Tiere, vom Scheinwerferlicht paralysiert, mitten auf der Straße stehen bleibt, der Fahrer nicht mehr rechtzeitig bremsen kann und es zum Zusammenstoß kommt. Während Hasen kaum einen Schaden am Auto anrichten, solange der Lenker das Fahrzeug nicht verreißt und irgendwo anders anfährt, kann ein Zusammenprall mit einem Reh, Hirschen oder Wildschwein schwere Unfälle verursachen. Oft ist der Wagen danach ein Totalschaden, und dann taucht die Frage auf: Wildschaden - Wer zhalt?

Laut ADAC (Allgemeiner Automobilclub Deutschland) gibt es pro Jahr auf Deutschlands Straßen rund 5.000 Unfälle mit Wildtieren, dabei werden bei etwa der Hälfte der Zusammenstöße Menschen verletzt, rund 70 Personen sterben jährlich nach einem solchen Unfall.
Wildschaden - Wer zhalt? Grundsätzlich übernimmt jede Teilkaskoversicherung die Schadensregulierung bei einem Unfall mit Wildtieren. Doch es gibt Einschränkungen: Die Versicherung zahlt nur dann, wenn es sich um "Haarwild" handelt, das heißt, wenn ein Hase, Reh, Hirsch oder Wildschwein (Borsten zählen also in diesem Fall auch) an dem Unfall beteiligt ist, und nur, wenn das Auto in Bewegung war. Läuft also beispielsweise ein Hirsch in Panik in ein geparktes Kfz, muss die Versicherung nicht bezahlen.

Wildschaden - Wer zahlt den schaden am Auto


Bei der Frage muss der Fahrzeughalter darüber hinaus beweisen können, dass der betreffende Unfall durch ein Haarwild verursacht wurde. Was bei dem Zusammenstoß mit einem Großwild kein Problem ist, da die Spuren am Kfz meist eindeutig sind, wird zum Problem, wenn der Wagen durch Überfahren eines Hasen ins Schleudern geraten und gegen einen Baum oder ein entgegenkommendes Auto geprallt ist.

Aus diesem Grund ist es wichtig, nach einem solchen Unfall sofort die Polizei oder den Jagdpächter zu verständigen, um eine Wildschadenbestätigung zu erhalten, damit man sich die Frage "Wildschaden - Wer zhalt?" später nicht stellen muss. Zusätzlich ist es ratsam, ein Foto von dem überfahrenen Wild zu machen, außerdem die Unfallspuren am Auto nicht zu beseitigen, bevor die Versicherung den Schaden begutachten konnte.

Doch die Frage ist nicht immer so einfach zu beantworten. Bei einem Zusammenprall mit einem Wildvogel, beispielsweise mit einem Fasan, bekommt der Teilkasko Versicherte allerdings nur den Glasschaden ersetzt, wenn etwa die Windschutzscheibe zu Bruch geht. Bei Unfällen mit Tieren, die nicht als Wild gelten, bezahlt die Teilkaskoversicherung in der Regel gar nicht.
Ebenfalls nicht durch die Teilkaskoversicherung gedeckt sind Schäden, die durch ein Ausweichmanöver entstehen, um den Zusammenstoß mit einem Großwildtier zu verhindern.
Ausnahme: Wenn es sich um eine "Rettungsmaßnahme" handelt. Leider ist dabei nicht die Rettung des Tieres gemeint, sondern die Vermeidung des Autos vor Schaden. Allerdings gibt es auch hier eine Einschränkung: Der Schaden, der vermutlich entstünde, wenn man mit dem Großwild zusammenstoßen würde, muss größer sein, als der freiwillig herbeigeführte Schaden durch das Ausweichmanöver. Alles klar?

Wer sich die Frage "Wildschaden - Wer zahlt?" gar nicht erst stellen möchte, der sollte sein Kfz Vollkasko versichern. Der Vorteil dabei ist, dass ein klassischer Unfall mit einem Wildtier den Schadensfreiheitsrabatt nicht erhöht, das heißt, dass der Versicherungsbeitrag nicht ansteigt. Lag die Schuld am Unfall allerdings am Fahrer, was ein Gutachter feststellen kann, droht sehr wohl eine Erhöhung des Beitrags.