Mittwoch, 13. August 2014

Der Unfallersatztarif ist eine geläufige Beschreibung für den Tarif

Der Unfallersatztarif ist eine geläufige Beschreibung für den Tarif, den eine Autovermietung nach einem Verkehrsunfall für das notwendige Fahrzeug als Ersatz berechnet. Bei einem Unfall mit Fremdverschulden werden diese Kosten als Schadensersatz von der Versicherung des Unfallverursachers beglichen damit der Geschädigte in der Zeit bis zur Reparatur oder Neuanschaffung eines Fahrzeuges mobil bleibt.
Der Tarif lässt keinen Rabatt zu und ist immer teurer als der reguläre Mietpreis für die Vermietung mit oder ohne Reservierung. Die Begründung der Autovermieter ist, dass die sofortige Übergabe von einem solchen Fahrzeug mit mehr Verwaltungsaufwand und Kosten verbunden sind.
Wenn sie Kosten der Autovermietung extrem hoch sind, kann der Unfallgegener verlangen, dass ein günstigeres Fahrzeug angemietet wird. Ebenso bekommt der Geschädigte immer ein adäquates Fahrzeug angeboten. Beispiel: Ein verunfallter Renault Twingo kann nicht durch einen 5er BMW in der Zeit nach dem Verkehrsunfall ersetzt werden, da der Preis unverhältnismäßig hoch wäre. Hier bekommt der Geschädigte eher einen Wagen wie einen Fiat Panda oder ein ähnliches Auto.

Warum entstehen hohe Kosten beim Fahrzeug bei Unfallersatz?

Zum einen müssen die Autovermieter einen gewissen Bestand an Autos auf Lager haben, die sich nicht aktuell in der Vermietung befinden. Denn: wer einen Unfall hatte, braucht sofort einen Ersatzwagen und nicht erst in 3 Tagen wenn ein Auto wieder frei wird. Hier entgehen dem Vermieter also Gewinne, da einige Autos in der Garage verbleiben müssen; auch dann, wenn es reguläre Kundenanfragen dafür gibt.

Jede größere Autovermietung lebt von 3 Geschäftssegmenten:

  • 1. Der Vermietung für große Firmenkunden
  • 2. Der Vermietung für Freizeit und Tourismus
  • 3. Der Vermietung im Unfallersatzwagengeschäft

Weiterhin sind besonders lange Öffnungszeiten notwendig wenn es um den Unfallersatztarif geht, denn Unfälle passieren rund um die Uhr und sind nicht kalkulierbar.
Im Falle eines Unfalls wird ggf. Personal benötigt, dass das Fahrzeug am Unfallort oder beim Kunden zustellt und nach der Mietdauer auch wieder abholt. Hier wird auf eine Kaution verzichtet und es können Regulierungsverzögerungen mit bis zu 6 Monaten auftreten.

Probleme in der Abwicklung beim Unfallersatzbetrieb

Die Versicherungen sind zum Teil nicht mehr bereit, extrem hohe Rechnungen der Autovermietungen anzunehmen und zu bezahlen. Wenn der Geschädigte dennoch darauf besteht, muss er unter Umständen einen Teil der Rechnung selbst bezahlen. In der Regel zahlen die Versicherungen bis etwa 125 % des üblichen Mietwagenpreises und lehnen entsprechend höhere Rechnungen ab.