Dienstag, 6. Dezember 2016

KFZ Versicherungsvergleich für Sparbewusste Autofahrer

Der KFZ Versicherungsvergleich ist für Sparbewusste Autofahrer jedes Jahr eine gute Option um seine jährlichen Nebenkosten für sein Kfz zu überprüfen. Die Kosten für ein Fahrzeug können zum Teil erheblich je nachdem welches Fahrzeug man fährt erheblich ins Gewicht vom Monatbudget fallen. Der Sparbewußte Autofahrer nutzt daher die Möglichkeit einmal sein Fahrzeug seiner Einkommenssituation anzupassen sowie auch direkte Vergleiche um sein KFZ-Betriebskosten so gering wie möglich zu halten.

Damit man nicht sein Geld verschenkt oder für Leistungen zahlt die man nicht einmal braucht oder nutzen möchte, bietet sich ein KFZ Versicherungsvergleich, der die KFZ Tarife berechnet und im Anschluss nach Preis/Leistungsverhältnis sortiert super an. Der größte Fehler, den man jedoch beim Tarifvergleich machen kann, ist den Fokus zu sehr auf den Preis zu legen. Grundsätzlich sollte man immer die wichtigsten Leistungen mit integrieren, damit im Fall eines Schadens auch sorgenfrei der KFZ Tarif genutzt werden kann.

Freitag, 15. August 2014

Taxiversicherungen im Kfz Versicherung Vergleich

Taxiversicherung als Pflichtversicherung

Taxifahrer sind Tag und Nacht im Einsatz und befördern Ihre Passagiere schnell von einem zum anderen Ort, um Ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Als gewerblicher Taxifahrer oder als Inhaber eines Taxi-Unternehmens ist das Taxi Ihr wichtigstes Kapital und ein Teil Ihrer Existenzgrundlage. Aus diesem Grund ist die Taxiversicherung ein essentieller Baustein auf Ihrem Weg zur Beförderung von Fahrgästen, da Sie im Schadensfall finanziell stets abgesichert sind.

Hinzu kommt, dass es sich bei der Taxiversicherung um eine Pflichtversicherung handelt. Anders als bei der üblichen Kfz-Haftpflichtversicherung, muss die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Taxis einen Versicherungsschutz nach dem Personenbeförderungsgesetz (kurz PBefG) aufweisen, um auch Ihre Fahrgäste im Schadensfall abzusichern. Die Taxiversicherung enthält des Weiteren in der Regel eine Teil- oder Vollkaskoversicherung, die zusätzliche Beschädigungen oder den Verlust Ihres Taxis übernimmt.
Wenn Sie mehrere Taxis versichern möchten, bietet sich eine Absicherung durch eine sogenannte "Flottenversicherung" an, da sie bei einer Vielzahl von Taxis üblicherweise günstiger ist. Viele Anbieter haben die Flottenversicherung bereits in ihrem Portfolio.

Taxiversicherungen im Kfz Versicherung Vergleich

Im Internet tummeln sich unzählige Webseiten für den KFZ Versicherung Vergleich von Taxiversicherungen. Derartige Plattformen haben in ihrer Datenbank zahlreiche Anbieter für Taxiversicherungen mit verschiedenen Leistungen gespeichert. Ein solcher Versicherungsvergleich ist kostenlos als auch unverbindlich und bietet Ihnen in erster Linie eine Möglichkeit, eine für Sie individuell zugeschnittene Taxiversicherung ausfindig zu machen. Damit Ihnen ein solcher Kfz-Versicherung-Vergleich Vorschläge für eine für Sie optimale Kfz-Versicherung machen kann, müssen Sie zuvor wichtige Informationen zu Ihrem Fahrzeug, Ihrer Vorversicherung sowie den gewünschten Versicherungsumfang angeben. Im Anschluss generiert der Kfz Versicherung Vergleich eine kostenorientierte Liste von Taxiversicherungen, die für Sie in Frage kommen.

Leistungen und Kosten einer Taxiversicherung

Eine Haftpflichtversicherung ist in jeder Taxiversicherung enthalten und schützt Sie vor Schadensansprüchen Dritter, die durch die Aktivität Ihres Fahrzeugs entstanden sind, während die Kaskoversicherung Schäden am Fahrzeug abdeckt. Im Falle einer Teilkasko umfasst die Versicherung den Schutz vor Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust Ihres Fahrzeugs. Dazu gehören beispielsweise Brand oder Explosion, Entwendung, Glasbruch oder Unfälle mit Tieren. Eine Vollkaskoversicherung sichert Sie hingegen bei mutwilliger Beschädigung durch Dritte ab. Optional können Sie einer Taxiversicherung weitere Leistungen, wie zum Beispiel eine Umweltschadensversicherung, die etwa für entstehende Kosten durch Ölschäden aufkommt, hinzubuchen.
Der Preis einer Taxiversicherung hängt von zahlreichen Faktoren ab. So ist für einige Anbieter wichtig, wie viele Fahrzeuge versichert werden sollen, wo das Taxi zugelassen ist und ob das Fahrzeug von nebenberuflichen Fahrern verwendet wird. Für den Großteil der Kosten sind jedoch die Grund- und die Zusatzleistungen verantwortlich. Aus diesem Grund sollten Sie die benötigten Informationen beim KFZ Versicherung Vergleich gewissenhaft angeben und das für Sie optimale Angebot unter die Lupe nehmen.

Flughafentransfer oder Taxi

Der Weg zum oder vom Flughafen kann auf verschiedene Arten zurückgelegt werden. Die Anreise mit dem öffentlichen Verkehr ist, je nach Lage des Flughafens, meist eher mühsam, besonders wenn man viel Gepäck mit dabei hat. Fährt man mit dem eigenen PKW, lohnt sich dies meist nicht, da die Kosten für die Parkhäuser für gewöhnlich höher sind, als ein Flughafentransfer oder ein Taxi. Als günstigste und bequemste Alternative zur Anreise mit dem eigenen PKW oder über das öffentliche Verkehrsnetz, steht das Taxi oder ein eigens organisierter Flughafentransfer an erster Stelle. Doch welche Vor- und Nachteile bieten diese beiden Varianten?

Mit dem Taxi erlebt man vollsten Komfort. Es holt einen direkt vor der Haustüre oder vom Hotel ab und bringt einem auf angenehmste Weise direkt zum Abflugterminal am Flughafen. Die großen Vorteile liegen hier klar auf der Hand. Das Gepäck muss nur zum Auto geschleppt werden. Am Flughafen stehen für gewöhnlich ausreichend Gepäckwagen zur Verfügung, sodass ein umständliches Hantieren mit dem schweren Koffer weg fällt. Ruft man ein Taxi, muss man sich keine Gedanken über komplizierte Anreisevarianten überlegen. In jeder Stadt gibt es meist eigene Flughafentaxis, die spezielle Fixpreise anbieten. So kommen keine versteckte Kosten mehr hinzu. Der große Vorteil ist natürlich auch, dass man zu jeder Tages- und Nachtzeit bequem reisen kann. Muss man allerdings weitere Strecken zurücklegen, kann eine Taxifahrt allerdings teuer werden. In jedem Fall mögen Flughafentaxi-Unternehmen es gerne, wenn man die Taxifahrt vorbestellt. Steigt man in ein normales Taxi am Standplatz ein, zahlt man die Gebühren laut Taxometer, die nicht nur nach gefahrenen Kilometer, sondern auch nach verbrauchter Zeit bemessen werden. Ein weiterer Nachteil ist zu Stoßzeiten die Staugefahr, die zu Problemen bei der Anreise zum Flughafen führen kann.

Ein Flughafentransfer, der manchmal sogar von mehreren Busunternehmen in einer Stadt angeboten wird, oder im Urlaubsfall direkt beim Reisebüro mit gebucht werden kann, ist oft die günstigere Variante. Dazu ist aber meist eine Anreise zum Busterminal notwendig, was ein wenig Mehraufwand bei der Abreise bedeutet. Zum einen muss man die Anfahrt zum Terminal öffentlich planen, was gerade in einer fremden Stadt eher schwierig sein könnte. Zum anderen macht das umständliche Umsteigen vom öffentlichen Verkehrsmittel zum Flughafentransfer mit viel Gepäck keinen Spaß. Der Flughafentransfer eignet sich aber besonders für weitere Anreisestrecken zum oder vom Flughafen und führt bequem zur gewünschten Destination. Denn hier bezahlt man ebenfalls einen Fixpreis, der aber bei weiten Strecken um einiges geringer ausfällt, als beim Taxi. Die Busse sind meist klimatisiert und sorgen auch an heißen Urlaubstagen für Komfort und Bequemlichkeit. Für gewöhnlich kann man sich auf die Reisedauer der Busunternehmen gut verlassen, sodass man verlässlich und pünktlich am Flughafen ankommt.

Mittwoch, 13. August 2014

Autounfall ohne Gurt - Bin ich dann versichert

Wenn man einen Autounfall ohne Gurt verursacht, ist das einerseits gefährlich für die Gesundheit aller Insassen. Andererseits riskiert man auch seinen Versicherungsschutz, denn nur wenn man angeschnallt ist, ist man auch richtig versichert.

Nur mit Gurt vom vollen Versicherungsschutz profitieren

Viele empfinden es als nervig, den Gurt im Auto anzulegen. Jedoch ist dies lebensnotwendig, falls es zu einem Unfall kommt. Das beweisen viele Statistiken. Demnach haben viele Insassen nur durch das Anlegen vom Gurt überleben können. Außerdem wurde belegt, dass ein Gurt mehr positive als negative Auswirkungen aufweist, wenn der Fall eines Unfalls eintritt. Es gibt zwar auch Unfälle, bei deinen der Gurt schädliche Folgen verursachte. Jedoch kommen solche Beispiele nur zu ungefähr einem Prozent vor, weshalb die Wahrscheinlichkeit, durch einen Gurt schlechte Auswirkungen zu erleiden, sehr gering ist. Crashtests beweisen, dass ein Gurt bereits bei einer relativ geringen Geschwindigkeit von 30 km/h die Fahrzeuginsassen schützt. Deshalb ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass man sich anschnallen muss. Wenn man einen Unfall hat, ohne dass man einen Gurt angelegt hat, hat man eine Mitschuld an den eigenen Verletzungen. Das haben mehrere Gerichte entschieden. Dies kann zu Abzügen bei der Entschädigung durch die Versicherung führen. Wenn die Verletzung besonders schwerwiegend sind, kann das sogar dafür sorgen, dass man finanziell ruiniert ist.

Autounfall ohne Gurt kann enorme Kosten verursachen

Wer einen Unfall ohne Gurt erleidet, muss in Kauf nehmen, dass er die Krankenhauskosten teilweise aus selbst bezahlen muss. Wenn ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht, kann es gekürzt werden. Voraussetzung ist, dass nachgewiesen wird, dass kein Gurt angelegt wurde.

Ausnahmen, sich abzuschnallen

Grundsätzlich gilt die Gurtpflicht, wenn ein Unfall statt findet. Wenn dies nicht beachtet wird, wirkt sich das meist negativ auf die Versicherungsleistung aus. Wichtig ist dabei, ob das Anlegen des Gurtes Verletzungen verhindern hätte können. Außerdem wird geprüft, ob Verletzungen weniger schwer ausgefallen wären. Nicht immer muss man mit einer Kürzung der Entschädigung von der Versicherung rechnen, denn es gibt einige Ausnahmen, bei denen es erlaubt ist, den Gurt abzulegen. So wurde zum Beispiel vom Bundesgerichtshof zu Gunsten einer Autofahrerin entschieden. Diese hatte eine Panne auf der Autobahn und löste ihren Gurt, um auszusteigen. Dabei wurde sie von einem anderen Fahrzeug gerammt. Weil es aber ihre Pflicht war, sich aus dem Wagen zu begeben und hinter die Leitplanke zu stellen, um sich zu schützen, trägt sie keine Mitschuld an ihren Verletzungen durch den Aufprall.

Der Unfallersatztarif ist eine geläufige Beschreibung für den Tarif

Der Unfallersatztarif ist eine geläufige Beschreibung für den Tarif, den eine Autovermietung nach einem Verkehrsunfall für das notwendige Fahrzeug als Ersatz berechnet. Bei einem Unfall mit Fremdverschulden werden diese Kosten als Schadensersatz von der Versicherung des Unfallverursachers beglichen damit der Geschädigte in der Zeit bis zur Reparatur oder Neuanschaffung eines Fahrzeuges mobil bleibt.
Der Tarif lässt keinen Rabatt zu und ist immer teurer als der reguläre Mietpreis für die Vermietung mit oder ohne Reservierung. Die Begründung der Autovermieter ist, dass die sofortige Übergabe von einem solchen Fahrzeug mit mehr Verwaltungsaufwand und Kosten verbunden sind.
Wenn sie Kosten der Autovermietung extrem hoch sind, kann der Unfallgegener verlangen, dass ein günstigeres Fahrzeug angemietet wird. Ebenso bekommt der Geschädigte immer ein adäquates Fahrzeug angeboten. Beispiel: Ein verunfallter Renault Twingo kann nicht durch einen 5er BMW in der Zeit nach dem Verkehrsunfall ersetzt werden, da der Preis unverhältnismäßig hoch wäre. Hier bekommt der Geschädigte eher einen Wagen wie einen Fiat Panda oder ein ähnliches Auto.

Warum entstehen hohe Kosten beim Fahrzeug bei Unfallersatz?

Zum einen müssen die Autovermieter einen gewissen Bestand an Autos auf Lager haben, die sich nicht aktuell in der Vermietung befinden. Denn: wer einen Unfall hatte, braucht sofort einen Ersatzwagen und nicht erst in 3 Tagen wenn ein Auto wieder frei wird. Hier entgehen dem Vermieter also Gewinne, da einige Autos in der Garage verbleiben müssen; auch dann, wenn es reguläre Kundenanfragen dafür gibt.

Jede größere Autovermietung lebt von 3 Geschäftssegmenten:

  • 1. Der Vermietung für große Firmenkunden
  • 2. Der Vermietung für Freizeit und Tourismus
  • 3. Der Vermietung im Unfallersatzwagengeschäft

Weiterhin sind besonders lange Öffnungszeiten notwendig wenn es um den Unfallersatztarif geht, denn Unfälle passieren rund um die Uhr und sind nicht kalkulierbar.
Im Falle eines Unfalls wird ggf. Personal benötigt, dass das Fahrzeug am Unfallort oder beim Kunden zustellt und nach der Mietdauer auch wieder abholt. Hier wird auf eine Kaution verzichtet und es können Regulierungsverzögerungen mit bis zu 6 Monaten auftreten.

Probleme in der Abwicklung beim Unfallersatzbetrieb

Die Versicherungen sind zum Teil nicht mehr bereit, extrem hohe Rechnungen der Autovermietungen anzunehmen und zu bezahlen. Wenn der Geschädigte dennoch darauf besteht, muss er unter Umständen einen Teil der Rechnung selbst bezahlen. In der Regel zahlen die Versicherungen bis etwa 125 % des üblichen Mietwagenpreises und lehnen entsprechend höhere Rechnungen ab.

Samstag, 30. Juli 2011

Schaden durch Demo


In Großstädten finden Demonstrationen nicht nur zu besonderen Anlässen wie dem 1. Mai statt. Gerade KFZ-Halter fragen sich vor einer Demo, wer für die Kosten aufkommt, sollte das KFZ beschädigt werden. Die Frage, "Schaden durch Demo - Wer zahlt?", ist grundsätzlich berechtigt. Vorweg darf gesagt werden, dass die Voraussetzung, um den Schaden ersetzt zu bekommen, das Vorhandensein einer Teilkasko- beziehungsweise Vollkaskoversicherung ist.

Welche KFZ-Versicherung für den Schaden aufkommt, hängt von der Art des Schadens ab. Wird ein Auto angezündet und brennt aus, ist dies ein Schadensbild, welches von der Teilkaskoversicherung übernommen wird. Begründet ist diese Übernahme darin, dass in Teilkaskoversicherung der Schutz beziehungsweise die Übernahme von Brand- und Explosionsschäden enthalten ist. Wird das Fahrzeug durch Pflastersteine oder andere Gegenstände beschädigt, ist die Teilkaskoversicherung nicht eintrittspflichtig. Bei den sogenannten "mutwilligen Zerstörungen" ist ein Vorhandensein einer Vollkaskoversicherung notwendig, um den Schaden ersetzt zu bekommen. In der Vollkaskoversicherung ist die Teilkaskoversicherung enthalten, sodass Schäden, die in den Bereich der Teilkasko fallen, übernommen werden.

Bei der Frage Schaden durch Demo - Wer zahlt? ist nicht grundsätzlich auf die Eintrittspflicht der Versicherungen zu vertrauen. Ein besonderer Fall tritt ein, wenn die Beschädigungen bei inneren Unruhen verursacht wurden. Demonstrationen können zu dem Zeitpunkt zu inneren Unruhen ausufern, wenn die Zahl der beteiligten Personen so gewaltig ist, dass die Rechtsordnung infrage gestellt ist. Allerdings tritt ein solcher Fall selten ein und ist bei gewöhnlichen Demonstrationen wie zum 1. Mai, Protesten gegen Nationalsozialisten oder sonstigen Anlässen kaum zu erwarten. Ein Beispiel für innere Unruhen wäre die Situation, die sich im Frühjahr in Ägypten zugetragen hat.

Wer nur über eine KFZ-Haftpflichtversicherung verfügt, ist auf die Festnahme der schadenverursachenden Person angewiesen. Dies gilt auch, wenn eine Teilkaskoversicherung besteht, das Schadensbild jedoch einer mutwilligen Zerstörung zuzuordnen ist. Auch wenn die Teilkaskoversicherung oder die Vollkaskoversicherung eintritt, trifft der Schaden den Versicherungsnehmer. Bei mutwilligen Zerstörungen am Fahrzeug durch Dritte, wie es bei einer Demo der Fall ist, erhöht sich der Schadenfreiheitsbetrag des Versicherungsnehmers. So ist der Schaden doppelt ärgerlich.

Wird ein KFZ bei einer Demo beschädigt, sollte der Halter den Schaden zur Anzeige bringen. Hierfür ist es ratsam, eine Skizze zu erstellen, um die Standposition und die Situation genau darlegen zu können. Zudem müssen Fotos angefertigt werden, die den Standort des Wagens sowie die am Wagen verursachten Schäden genau dokumentieren. Die Skizze und die Fotos werden nicht nur bei der Anzeigenerstellung der Polizei überreicht, sondern auch im Falle einer Eintrittspflicht der KFZ-Versicherung überreicht. Bei anstehenden Demonstrationen sollte ein KFZ-Halter schon aus Rücksicht auf seinen Schadenfreiheitsrabatt möglichst versuchen, sein KFZ in sicherer Umgebung abzustellen, damit die Frage Schaden durch Demo - Wer zahlt? nicht erst aufkommt. Die sinnvollste Lösung ist sicherlich das Abstellen in einer Garage. Ist diese nicht vorhanden, ist das Parken in einer Seitenstraße zu empfehlen. Die Frage Schaden durch Demo - Wer zahlt? kann übrigens auf Schäden ausgeweitet werden, die bei Unruhen nach einem Fußballspiel entstehen. Hier gelten dieselben Voraussetzungen wie bei Demonstrationsschäden. Dies gilt auch, wenn das Fahrzeug auf dem Stadiongelände oder auf zum Stadiongelände gehörenden Parkplätzen beschädigt wird.

Schaden mit dem Einkaufwagen am Auto

Auf dem Parkplatz vor den Einkaufsmärkten kommt es immer wieder zu kleinen Unfällen. Ein klassisches Beispiel für diese Vorkommnisse ist der Schaden mit dem wegrollenden Einkaufswagen.

Ist es erst einmal zu einem Schaden mit einem Einkaufswagen gekommen und ist dieser auch noch so klein muss der Verursacher in jedem Fall reagieren denn einfach die Angelegenheit zu ignorieren und seiner Wege zu gehen gilt als Fahrerflucht und wird bestraft, häufig mit einer Geldstrafe. Aber wie verhält man sich richtig bei einem Schaden mit Einkaufswagen - Wer zahlt?

Ein Unfallbeteiligter muss laut Strafgesetzbuch (StGB) Paragraf 142 eine angemessene Zeit warten, wobei der Zeitraum etwa 30 Minuten betragen sollte. Wenn die Möglichkeit besteht, ist es empfehlenswert den Geschädigten zu suchen. Dies kann durch Ausrufen des Kennzeichens im Supermarkt oder dem Möbelhaus erfolgen. Führt das zu keinem Erfolg, muss in jedem Fall eine Nachricht mit Anschrift und Namen am Auto hinterlassen werden. Da jedoch der angebrachte Zettel verloren gehen kann, ist es erforderlich, den Unfall unverzüglich beim Polizeirevier zu melden.

Ist es nun ein Versicherungsfall oder eine private Angelegenheit ein Schaden mit Einkaufswagen - Wer zahlt? Das kommt auf den jeweiligen Umstand an denn rollt der Einkaufswagen selbstständig davon, während man den Einkauf in das Auto einlädt und beschädigt ein anderes Fahrzeug zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung, da der Schaden während des Benutzens des Fahrzeuges entstand. Wird hingegen ein anderes Fahrzeug beschädigt während der Kunde den Einkaufswagen über den Parkplatz rollt, dann zahlt die private Haftpflichtversicherung des Kunden, sofern diese vorhanden ist. Verfügt der Verursacher über keine private Haftpflichtversicherung, muss er den entstandenen Schaden in der Regel selbst zahlen. Der Supermarktbetreiber haftet dagegen für den Fall ein herrenloser Einkaufswagen rollt selbstständig über den Parkplatz und verursacht einen Schaden an einem Pkw.

Wie verhält es sich, aber wenn Kinder verantwortlich sind für den Schaden mit Einkaufswagen - Wer zahlt?



In diesem Fall kommt es auf das Alter der Kinder an. Kinder bis zu einem Alter von bis zu sieben Jahren gelten als schuldunfähig und hier zahlt nur die Privathaftpflicht, wenn den Eltern nachgewiesen werden kann, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dagegen zahlt die Privathaftpflicht der Eltern ab einem Alter von sieben Jahren kommt es zu einem Schaden mit dem Einkaufswagen.