Wer ein neues Kraftfahrzeug erwirbt, muss dieses zuerst einer  behördlichen Prüfung unterziehen lassen, ehe man dafür ein Kennzeichen  erhält - darunter versteht man eine Neuzulassung. Nicht zugelassene  Fahrzeuge können die Verkehrssicherheit beeinträchtigen und haben daher  auf unseren Straßen nichts verloren. Beim Erwerb eines Neuautos ist das  aber auch in der Regel kein Problem. Neu zuzulassen sind aber auch  gebrauchte Fahrzeuge, eigentlich handelt es sich hier um eine  Wiederanmeldung.Wenn Sie sich also vorab bei einer Behörde über die  benötigten Dokumente informieren, sollten Sie diesem Unterschied  Berücksichtigung schenken um keine Verzögerungen zu riskieren.
Dort, wo Sie ihren Hauptwohnsitz haben, finden Sie die zuständige  Zulassungsstelle für eine Neuzulassung. Auch variiert es regional etwas  beim Bedarf der genauen Unterlagen. Fragen Sie also direkt nach, aber  auch die Versicherung Ihres Vertrauens wird Sie dabei unterstützen. Bei  der Zulassungsstelle  haben Sie verschiedene Unterlagen einzubringen.  Der Nachweis einer aufrechten Versicherung ist unumgänglich. Seit März  2008 stellen die Versicherungsanstalten nicht mehr auf Papier  Bestätigungen über die vorhandene Deckung aus, sondern verwenden die  sog. "eVB" (die elektronische Versicherungsbestätigung). Außerdem dient  die Zulassung der Identifierung des Besitzers, d.h. Sie müssen den  Personalausweis oder Reisepass und eine Meldebestätigung vorlegen. Aus  letzterem ergibt sich auch die behördliche Zuständigkeit. Ausländische  Mitbürger bedürfen natürlich auch noch der Aufenthaltsbewilligung.  Weiter muss man die Zulassungscheinigung vorlegen. Diese enthält  wichtige Identifizierungsdaten zum Fahrzeug (früher "Fahrzeugbrief")  genannt. Dieser dient auch ständig als Nachweis über das Eigentum am  Fahrzeug.
Wie oben angesprochen, müssen Sie auch für ein gebrauchtes Fahrzeug die  Neuzulassung beantragen. Für die Gebrauchtfahrzeuge erhalten Sie einen  sog. Fahrzeugschein oder KFZ-Schein. Der enthält wichtige technische und  persönliche Daten und muss deshalb bei Fahrzeugkontrollen immer  vorgelegt werden können. Auch das Ergebnis einer Abgasuntersuchung ist  der Behörde bei der Neuzulassung in Form eines Dokumentes zu  übermitteln. Nicht zuletzt die so gut wie jedem geläufige  Hauptuntersuchung, umgangssprachlich als "HU" bezeichnet, ist beim  älteren Semester nachzuweisen.
In jedem Fall muss man eine aufrechte Bankverbindung nennen können,  damit die laufende KFZ-Steuer abgebucht werden kann. War das Fahrzeug  vorübergehend auf niemanden angemeldet, ist auch die Abmeldebestätigung  des letzten Besitzers notwendig. Wenn es sich um dieselbe  Zulassungsstelle handelt, bringen Sie dieser auch das alte Nummernschild  mit.
